Mit der Externenprüfung zum Abitur

Wer sein Abitur auf dem 2. Bildungsweg ablegt, muss am Ende an der Externenprüfung teilnehmen. Das dadurch erlangte Abitur ist in ganz Deutschland anerkannt.

Die Abiturprüfung für den 2. Bildungsweg

Die Externenprüfung oder auch Nichtschülerprüfung ist eine Option für das Abitur auf dem 2. Bildungsweg, wenn Sie im Jahr zuvor kein Gymnasium, berufliches Gymnasium oder Kolleg besucht haben. Die Externenprüfung wird je nach Bundesland ein- bis zweimal im Jahr angeboten.

Die Vorbereitung auf die Externenprüfung wird entweder im Selbststudium oder z. B. mithilfe eines Fernlehrgangs (Fernabitur) oder VHS-Vorbereitungskurses geleistet.

Die Externenprüfung wird von der zuständigen Schulbehörde durchgeführt und ist oft gebührenpflichtig.

Externenprüfung – Anmeldung und Kosten

Um an der Externenprüfung teilnehmen zu können, ist eine Anmeldung bei den staatlichen Schulämtern erforderlich. In NRW  muss die Anmeldung z.B. bei der Bezirksregierung erfolgen, in deren Amtsbereich man seinen ständigen Wohnsitz hat. Für die Anmeldung sind zudem bestimmte Fristen einzuhalten. Dem Antrag müssen außerdem eine Reihe von Unterlagen beigefügt werden. Dazu gehören:

  • Lebenslauf über den schulischen Bildungs- und Ausbildungsgang
  • Übersicht über besuchte Schulen und die Dauer des Besuchs
  • Genaue Angaben über die Stoffgebiete, mit denen Sie sich in jedem einzelnen Prüfungsfach beschäftigt haben
  • Beglaubigte Kopie des Abgangszeugnisses der zuletzt besuchten Schule
  • Angaben über die Wahl der Prüfungsfächer
  • Erklärung, ob Sie bereits an einer Reife-/Abiturprüfung teilgenommen haben, mit Orts- und Zeitangabe
  • Teilnahmenachweise von Fernlehrgängen oder Vorbereitungslehrgängen
  • ein Passfoto

Welche Unterlagen Sie genau beifügen müssen, ist auf dem Anmeldeformular vermerkt. Der Antrag muss vollständig und vor Ablauf der Anmeldefrist eingereicht werden, damit Sie zur Prüfung zugelassen werden können.

Die Prüfungsgebühren fallen je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus. In Hamburg kostet die Anmeldung 278€ und in Hessen 250€. In Brandenburg und in Berlin fallen Verwaltungsgebühr von 130€ bzw. 100€ an. In einigen Bundesländern, z. B. Baden-Württemberg und NRW, ist die Anmeldung gebührenfrei. Empfänger von BAföG oder von Leistungen nach SGB II oder SGD XII werden in den meisten Bundesländern von der Gebührenpflicht befreit.

Auch Schüler von privaten Bildungseinrichtungen, die nicht staatlich anerkannt sind, müssen an einer Externenprüfung teilnehmen, um den gewünschten staatlichen Abschluss zu erhalten. Dies ist zum Beispiel bei den bekannten Fernhochschulen ILS und SGD der Fall sowie beim Bonner Lehrinstitut.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Für die Teilnahme an der Externenprüfung kommen je nach Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen auf Sie zu. Um beispielsweise in Nordrhein-Westfalen die Zulassung zu erhalten, müssen Sie 18 Jahre alt sein oder die Volljährigkeit spätestens im entsprechenden Kalenderhalbjahr der Prüfung erreichen. Oft wird auch ein Nachweis über eine angemessene Vorbereitung auf die Prüfung verlangt, zum Beispiel durch ein Selbststudium, die Teilnahme an Fernlehrgängen oder an anderen geeigneten Vorbereitungslehrgängen. Sie werden nicht zur Prüfung zugelassen, wenn Sie:

  • im letzten Jahr eine staatlich anerkannte Schule zur Erlangung des Abiturs besucht haben
  • bereits an anderer Stelle zu einer gleichartigen Prüfung zugelassen sind und diese noch nicht absolviert haben
  • die Anzahl der zulässigen Wiederholungsmöglichkeiten der Abiturprüfung bereits überschritten haben

Allgemeine Anforderungen der Externenprüfung

In der externen Abiturprüfung müssen Sie nachweisen, dass Sie über grundlegende Kenntnisse in den Prüfungsfächern verfügen und dass Sie diese methodisch anwenden sowie auf andere Sachverhalte übertragen können.

Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten müssen dabei den Anforderungen entsprechen, die an einer Regelschule für den Erwerb des Abiturs gelten.

Die Aufgabenstellungen der Externenprüfung richten sich nach dem Lehrplan der gymnasialen Oberstufe.

Organisation der Externenprüfung am Beispiel NRW

Organisation Externenprüfung

Die Externenprüfung für das Abitur in NRW ist in 2 Teile gegliedert, in denen insgesamt 8 Fächer geprüft werden:

1. Teil:   4 schriftliche Prüfungen, 2 davon in den Leistungsfächern

2. Teil:   4 mündliche Prüfungen (wenn Sie den ersten Teil bestanden haben)

Fächerwahl

Es gibt 3 Fachbereiche, aus denen Sie Ihre Prüfungsfächer für die Externenprüfung wählen können:

  • Sprache, Literatur & Kunst:
    Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Hebräisch, Italienisch, Kunst, Latein, Musik, Niederländisch, Russisch, Spanisch
  • Gesellschaftswissenschaften:
    Erdkunde, Erziehungswissenschaft, Geschichte, Philosophie, Psychologie, Recht, Sozialwissenschaften
  • Mathematik, Naturwissenschaften & Technik:
    Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Mathematik, Physik, Technik
  • Weitere:
    Religion, Sport
 

Pflichtfächer sind:

  • Deutsch
  • Geschichte
  • Mathematik
  • ein naturwissenschaftliches Fach (Physik, Biologie oder Chemie)
  • 2 Fremdsprachen

Weitere Vorgaben für die Externenprüfung sind:

  • Es muss ein Fach aus jedem Fachbereich schriftlich geprüft werden.
  • Eine schriftliche Prüfung in Religion kann für den Bereich Gesellschaftswissenschaften angerechnet werden.
  • Eine Fremdsprache muss schriftlich geprüft werden.
  • Eins der Leistungsfächer muss Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein.
  • Chemie und Ernährungslehre dürfen nicht als Leistungsfächer in Kombination gewählt werden.
  • Sport gibt es nur als Leistungsfach.

Schriftliche Prüfungen

Für die Klausuren in den beiden Leistungsfächern sind bei der Externenprüfung 4 ½ Zeitstunden vorgesehen. In den anderen Fächern haben Sie 3 Zeitstunden zur Verfügung. In Prüfungen mit praktischen Elementen wie Versuchen oder Gestaltungsaufgaben kann eine Stunde mehr Zeit gegeben werden.

Die schriftlichen Prüfungen werden von mindestens 2 Fachprüfern korrigiert. Der Erstkorrektor prüft die Arbeit und vergibt daraufhin seine Note und gegebenenfalls eine Tendenz. Falls der Zweitkorrektor hinsichtlich der Note nicht mit seinem Kollegen übereinstimmt, wird ein dritter Prüfer hinzugezogen.

Mündliche Prüfungen

Bei den mündlichen Prüfungen sind ein Vorsitzender, ein Fachprüfer und ein Schriftführender anwesend. Die Prüfungen dauern in der Regel 20 bis 30 Minuten. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten.

Die mündlichen Prüfungen sind in 2 Teile gegliedert:

Der erste Teil besteht aus einem kurzen freien Vortrag über das in der Vorbereitungszeit bearbeitete Thema. Bei dem Vortrag dürfen Sie sich an Stichpunkten orientieren, diese jedoch nicht ablesen.

Im zweiten Teil folgt ein Prüfungsgespräch, mit Fragen zum Fach und zu fachübergreifenden Zusammenhängen.

Beide Teile haben zeitlich etwa den gleichen Anteil.

Mündliche Nachprüfungen

Über die 4 vorgesehenen mündlichen Prüfungen hinaus kann es im ersten Prüfungsteil zu mündlichen Nachprüfungen kommen, wenn Ihre Leistungen nicht ausreichen. Eine mündliche Nachprüfung können Sie ebenfalls machen, um Ihre Noten zu verbessern.

Abitur nachholen per Externenprüfung

Sie möchten Ihr Abitur nachholen? Folgende Institute bieten Kurse zur Vorbereitung auf die Externenprüfung an. Abhängig von Ihrem Schulabschluss und Ihren Vorkenntnissen können Sie zwischen verschiedenen Einstiegsmöglichkeiten wählen.