Finanzierung

Die Entscheidung für das Abitur auf dem 2. Bildungsweg steht. Nun stellt sich die nächste Frage: Welche Möglichkeiten der Finanzierung bieten sich mir?

Inhaltsverzeichnis

1. Finanzierung durch BAföG

BAföG

Nicht nur Studenten haben ein Anrecht auf staatliche Förderung in Form von BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Auch wenn Sie Ihr Abitur nachholen, können Sie zur Finanzierung einen Antrag auf BAföG stellen.

Das BAföG regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Es soll allen jungen Menschen ermöglichen, unabhängig von ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen angemessen ist.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Grundsätzlich können nach § 2 Absatz 1 BAföG alle Ausbildungen an Abendgymnasien, Kollegs und auch Fernunterrichtslehrgänge gefördert werden. Nach §2 Absatz 2 ist es möglich, zudem nicht-staatliche Ausbildungsstätten wie Privatschulen oder die VHS von den Landesbehörden als gleichwertig anerkennen zu lassen. Grundvoraussetzung bei allen Formen der Ausbildung ist die volle Beanspruchung der Arbeitskraft des Auszubildenden (§2 Absatz 5).

Alter

Grundsätzlich gilt, dass der Antragsteller zu Beginn seiner Ausbildung unter 30 Jahre alt sein muss, um BAföG-Leistungen zu erhalten. Für die Finanzierung des 2. Bildungswegs können jedoch Ausnahmeregelungen getroffen werden. Ob diese gelten, kann vor Beginn der Ausbildung mit dem Amt für Ausbildungsförderung besprochen werden.

Staatsangehörigkeit

BAföG erhalten deutsche Staatsangehörige sowie Ausländer, die bestimmte Gleichstellungskriterien erfüllen. Diese hängen von einer EU-Bürgerschaft, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Anerkennung als Flüchtling ab.

Eignung

Es wird kein Anspruch auf eine besondere Begabung oder Eignung gelegt. Der Antragsteller muss nur nachweisen können, dass er die geforderten Leistungen in der üblichen Zeit erfüllt.

Sonderfall Fernabitur

Für Teilnehmer von Fernstudiengängen – diese betrifft also auch das Fernabitur – gelten gesonderte Regelungen. Nach §3 Absatz 3 BAföG können Sie während des letzten Jahres Ihres Fernabiturs gefördert werden, wenn:

  • Sie bereits mindestens 6 Monate vor Förderungsbeginn erfolgreich am Lehrgang teilgenommen haben,
  • abzusehen ist, dass Sie die Abiturvorbereitung innerhalb von 12 Monaten ab Förderungsbeginn schaffen können (Bescheinigung der Fernschule als Nachweis),
  • der Abiturlehrgang Sie voll beansprucht.
BAföG ist in der Regel elternabhängig

Im Regelfall wird die Förderung vom Einkommen der Eltern des Antragstellers abhängig gemacht. Es gelten bestimmte Freibeträge. Wenn die Freibeträge bei der Einkommensberechnung überschritten werden, wird die Differenz auf den Förderungsbetrag angerechnet und dieser verringert sich dementsprechend

Elternunabhängiges BAföG für den 2. Bildungsweg

Sie werden nach § 11 Abs. 3 Satz 1 BAföG elternunabhängig gefördert, wenn:

  • Sie ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen,
  • Sie Ihr Abitur im Fernunterricht absolvieren und mindestens 21 Jahre alt sind.

Das Abitur auf dem 2. Bildungsweg wird deshalb privilegiert behandelt, weil allgemein dem Abitur eine große Bedeutung zugemessen wird.

Beginnen Sie nach erfolgreich nachgeholtem Abitur ein Studium, werden Sie ausschließlich elternunabhängig gefördert wenn:

  • Sie zu Beginn der Ausbildung bereits 30 Jahre oder älter sind,
  • Sie zu Beginn der Ausbildung bereits 5 Jahre lang gearbeitet haben (seit dem 18. Lebensjahr),
  • Sie zu Beginn der Ausbildung bereits eine 3jährige Berufsausbildung absolviert und 3 Jahre lang gearbeitet haben (bei einer kürzeren Ausbildungszeit ist eine entsprechend längere Erwerbstätigkeit erforderlich).

Die letzten beiden Punkte sind nur gültig, wenn Sie in Ihrer Erwerbstätigkeit selbstständig für Ihren Unterhalt aufkommen konnten.
Treffen die obigen Punkte nicht auf Sie zu, werden Sie bei Ihrem späteren Studium elternabhängig gefördert.

Bedarfssätze & Förderungsdauer

Die Höhe der BAföG-Förderung berechnet sich nach verschiedenen Bedarfssätzen, die von Ausbildungsstätte und Unterkunft des Auszubildenden abhängen.

Abendgymnasium & Kolleg

Auszubildende des 2. Bildungswegs auf Abendgymnasien oder Kollegs haben Anspruch auf monatlich 341 Euro Lebensunterhalt. Hinzu kommen:

  • 48 Euro, wenn Sie bei den Eltern oder im Eigentum der Eltern wohnen,
  • 146 Euro, wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen.

Wenn Miete und Nebenkosten den Betrag von 146 Euro übersteigen, erhöht sich der Bedarf für die Unterkunft um bis zu 72 Euro.
Der Bedarfssatz richtet sich hier nach dem Bedarf für Studierende.

Schüler eines Abendgymnasiums werden nur in den letzten 3 Halbjahren gefördert, da sie bis zur Klasse 12.1 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen und ab der Klasse 12.2 das Abendgymnasium in Vollzeit besuchen.

Das Abitur am Kolleg dagegen wird durchgehend gefördert, da der Unterricht dort tagsüber und in Vollzeit stattfindet.

Fernschulen

Auszubildende im Fernabitur werden Auszubildenden auf Abendgymnasien gleichgestellt, wenn Sie das 21. Lebensjahr vollendet haben. Gefördert werden maximal die letzten 12 Monate des Lehrgangs.

VHS & Privatschulen

Beim Besuch von Volkshochschulen oder Privatschulen zur Erlangung des Abiturs entscheidet nach §2 Absatz 2 BAföG die zuständige Landesbehörde, ob es sich dabei um eine förderungsfähige Ausbildung handelt. Wird die Schule einer Ausbildungsstätte nach § 2 Absatz 1 BAföG als gleichwertig erachtet, entscheidet die zugeordnete Schulform über den Förderungssatz.

Die genannten Arten der Ausbildungsförderung werden nach §17 BAföG alle als Vollzuschuss geleistet. Eine Teilrückzahlung ist nur beim Besuch von Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien vorgesehen.

Einkommen der Auszubildenden

Sie können als BAföG-Empfänger einem 400-Euro-Job nachgehen, ohne dass das verdiente Geld auf Ihren Förderungsbetrag angerechnet wird. Der monatliche Freibetrag liegt bei 255 Euro. Dazu werden Werbungskosten- und Sozialversicherungspauschale berücksichtigt, so dass Sie am Ende auf monatlich 400 Euro kommen.

Antragstellung §45-§53 BAföG

Wenn Sie Ihr Abitur auf dem 2. Bildungsweg an einem Abendgymnasium oder Kolleg absolvieren, ist das Amt für Ausbildungsförderung, das im Bezirk Ihrer Ausbildungsstätte liegt, für Ihren Antrag zuständig. Ist der schriftliche Antrag gestellt, entscheidet das zuständige Amt für Ausbildungsförderung vorab, ob grundsätzlich eine Förderung in Frage kommt – beispielsweise wenn Sie über 30 Jahre alt sind. Diese Entscheidung gilt bis ein Jahr nach Antragstellung, das heißt, Sie müssen Ihre Ausbildung binnen eines Jahres nach dem Antrag beginnen.
Ist diese Frage geklärt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über Ihren monatlichen Förderungsbetrag. Dieser Bescheid gilt für den Bewilligungszeitraum, der in der Regel 1 Jahr dauert. Daraufhin muss ein Folgeantrag gestellt werden – am besten 2 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums. Die BAföG-Förderung wird laut des Bundesausbildungsförderungsgesetzes monatlich im Voraus gezahlt.

2. Finanzierung mit Hilfe des Bildungskredits der KfW

Bildungskredit

Wenn Sie kein BAföG erhalten oder mit dem Förderungsbetrag nicht auskommen, gibt es alternativ den Bildungskredit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Er kann unabhängig von BAföG-Bezug und Elterneinkommen beantragt werden.

Zudem spielt auch das Vermögen des Auszubildenden keine Rolle. Der Bildungskredit dient in erster Linie zur Finanzierung von Studienmaterial, Schulgebühren oder Exkursionen. Anders als beim BAföG müssen keine Leistungsnachweise der Ausbildung erbracht werden. Die Kündigung des Kredits ist jederzeit zum Monatsende möglich.

Höhe des Bildungskredits

Die Höhe des Bildungskredits beträgt in der Regel 300 Euro im Monat. Diese werden wie beim BAföG im Voraus gezahlt. Weitere Optionen sind Raten von 100 oder 200 Euro im Monat.

Insgesamt können maximal 24 Monatsraten ausgezahlt werden. Das ergibt einen Höchstkredit von 7200 Euro.

Die Anzahl der Monatsraten ist variabel, solange der Kredit sich auf mindestens 1000 Euro beläuft.

In Ausnahmefällen kann zusätzlich zur monatlichen Rate eine einmalige Vorauszahlung von 3600 Euro zur Finanzierung von z.B. Ausbildungskosten ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass der Höchstbetrag von 7200 Euro nicht überschritten wird und der Antragsteller einen außergewöhnlichen finanziellen Aufwand glaubhaft macht.

Wer kann den Bildungskredit erhalten

Sie können den Bildungskredit als Schüler auf dem 2. Bildungsweg beantragen, wenn Sie bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss haben oder wenn Sie diesen mit Ihrer derzeitigen schulischen Ausbildung erlangen werden. Im 2. Fall ist ein Bildungskredit für das vorletzte oder letzte Jahr der Ausbildung möglich. Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen Bildungskredit.

In der Regel sind alle deutschen Bürger sowie ausländische Staatsangehörige mit bestimmten Voraussetzungen berechtigt, einen Bildungskredit zu erhalten.

Der Bildungskredit setzt die Volljährigkeit des Antragstellers voraus und wird maximal bis zum 36. Lebensjahr gezahlt.

Antrag

Der Antrag auf einen Bildungskredit muss beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Dies ist schriftlich oder online auf der Homepage möglich.

Rückzahlung & Zinsen

Der Bildungskredit muss spätestens 4 Jahre nach der ersten Auszahlung in Raten von 120 Euro monatlich zurückgezahlt werden. Eine frühere Begleichung des vollen Betrags oder eines Teilbetrags ist möglich.
Der effektive Jahreszins des Bildungskredits beträgt 1,99%, der Nominalzins beträgt 1,96%. (Bundesverwaltungsamt, Stand: 01.04.2010)

Weitere Informationen zum Thema BAföG finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

3. Finanzierung durch Stipendien

Mit viel Glück ist es auch möglich,  für das Abitur auf dem 2. Bildungsweg ein Stipendium zu erhalten.

Beispiel: Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung

Voraussetzungen

Die Hans-Böckler-Stiftung ist ein Beispiel für eine Stiftung, die den 2. Bildungsweg fördert. Dort können Sie sich für ein Stipendium bewerben, wenn Sie entweder eine 3jährige Berufsausbildung absolviert oder 3 Jahre Berufserfahrung haben. Beim Auswahlverfahren der Stiftung spielen Zeugnisse und Berufserfahrung sowie auch gewerkschaftliches, gesellschaftspolitisches oder ehrenamtliches Engagement eine Rolle.

Förderungshöhe & Dauer

BAföG-Empfänger erhalten von bei einem Hans-Böckler-Stipendium zusätzlich zu ihrer Förderung 180 Euro monatlich. Angehende Abiturienten ohne Anspruch auf BAföG erhalten bis zu 665 Euro im Monat für den Lebensunterhalt und zum Teil noch weitere Zuschüsse. Die Förderung wird vorerst für 3 Semester gewährt. Werden die Voraussetzungen dann weiterhin erfüllt, wird sie bis zum Schulabschluss fortgeführt. Nach bestandenem Abitur besteht Aussicht auf ein weiteres Stipendium für ein Hochschulstudium.

Stipendien haben den Vorteil, dass sie nicht zurückgezahlt werden müssen.

Beliebte Schulen

Bei folgenden Instituten können Sie das Abitur nachholen. Abhängig von Ihrem Schulabschluss und Ihren Vorkenntnissen können Sie zwischen verschiedenen Einstiegsmöglichkeiten wählen.