Der Weg an die Uni über HochschulSTART.de

Das Abitur ist geschafft, jetzt beginnt die Suche nach dem passenden Studienfach. Hier führt der Weg oftmals nicht an der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH - hochschulSTART.de) vorbei, welche die ehemalige ZVS abgelöst hat.

Die Stiftung für Hochschulzulassung

Etwa ein Drittel der Studienplätze in Deutschland werden über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulSTART) vergeben.

Aufgrund des Wandels im Hochschulwesen, d.h. der Umstellung auf Bachelor und Master, erfolgt die Vergabe von immer mehr Studienplätzen direkt von den Hochschulen.

Studienplatzvergabe

Zweimal jährlich, zum Winter- und Sommersemester, vergibt hochschulSTART Studienplätze. Hier hat sich im Vergleich zur ZVS nichts geändert. Zum einen im bundesweiten Verfahren an Universitäten für folgende Studiengänge:

  • Medizin
  • Pharmazie
  • Tiermedizin
  • Zahnmedizin

Zum anderen im Service-Verfahren für Studienangebote in örtlichen Auswahlverfahren nach den Vorgaben der jeweiligen Universitäten und Fachhochschulen/Hochschulen.

Regeln der Studienplatzvergabe bundesweiter Studiengänge

Wie genau kommen Sie zu Ihrem Wunschstudienplatz? Im Folgenden wird der Zuteilungsprozess von hochschulSTART näher erläutert.

Nach Abzug einer Vorabquote erfolgt die Vergabe der mit einem Numerus Clausus belegten Studienplätzen über drei Auswahlquoten: 20 Prozent der Studienplätze je Studienort werden an die Abitur-Besten vergeben.

Weitere 20 Prozent der Plätze erhalten Abiturienten nach angesammelter Wartezeit. Diese wird in Halbjahren gemessen und umfasst die (Lebens-) Zeit, die nach dem Abitur verstrichen ist. Als Wartezeit gelten allerdings keine „Parkstudienzeiten“. Sie können also keinen vergleichbaren Studiengang studieren und sich gleichzeitig Wartezeit anrechnen lassen. Die Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, zählen nicht zur Wartezeit. An dieser Stelle soll auch mit dem Gerücht aufgeräumt werden, dass sich mit jedem Semester Wartezeit die Abiturnote um eine Zehntelnote verbessert und Sie so irgendwann einen Studienplatz erhalten. Das stimmt nicht!

Die restlichen 60 Prozent der Studienplätze werden von den Hochschulen nach dem Ergebnis eines hochschulinternen Auswahlverfahrens vergeben. Für diese Hochschulquote können Sie bei Ihrer Bewerbung bei hochschulSTART.de bis zu sechs Studienorte angeben. hochschulSTART.de leitet Ihre Bewerbung schließlich an die jeweiligen Hochschulen weiter.

Bewerbung um einen Studienplatz

Eine Bewerbung bei hochschulSTART.de ist nur online möglich. Auf dem Bewerbungsportal von Hochschulstart können Sie online über das SfH-eigene System „AntOn“ (Antrag Online) einen Antrag stellen.

Bewerbungsschluss für die Antragsstellung im Wintersemester ist der

  • 31. Mai: für alle Bewerber die ihr Abitur, Fachhochschulreife und vergleichbare Abschlüsse vor dem 16. Januar erworben haben (sogenannte  Altabiturienten)
  • 15. Juli eines Jahres: für alle Bewerber, die ihr Abitur sowie vergleichbare Abschlüsse nach dem 16. Januar und bis einschließlich 15. Juli erwerben ( sogenannte Neuabiturienten)
  • 15. Juli des laufenden Jahres für alle Onlinebewerbungen im „Service-Verfahren“

Das Ausfüllen des Antrags dauert nur etwa 20 Minuten. Anschließend müssen Sie den Antrag ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit einer beglaubigten Fotokopie des Abiturzeugnisses per Post und innerhalb der vorgegebenen Fristen an folgende Adresse schicken:

hochschulstart.de
44128 Dortmund

Viele detaillierte Infos zum Antrag und zu den Unterlagen finden Sie auf hochschulstart.de. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, sich bei der Bewerberberatung Hilfe zu holen:

Montag, Mittwoch und Freitag: 10 bis 15 Uhr.
Tel.: (arbeitstäglich von 8 bis 15 Uhr): 0180 3 987111 001 *

* 9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen

Der Antrag ist erst gültig, wenn Sie ihn per Post an hochschulSTART.de verschickt haben! Sollten Ihnen bestimmte Unterlagen bis zum Bewerbungsschluss fehlen, können Sie diese nachreichen. Alt-Abiturienten können die Unterlagen bis zum 15. Juni nachreichen und „Neu-Abiturienten“ bis zum 31. Juli.

Hinweis: Sie können sich sowohl im klassischen als auch im Serviceverfahren bei hochschulSTART bewerben.

Losverfahren

Das Losverfahren von hochschulSTART gibt es, da jedes Jahr Hunderte Studienplätze unbesetzt bleiben. Im Rahmen des Verfahrens werden die übrigen Plätze an die verbliebenen Teilnehmer verlost. Um an diesem Verfahren teilnehmen zu können, müssen Sie sich für das angestrebte Studienfach bewerben. Somit erhalten Sie die Chance, doch noch den ersehnten Studiengang zu besuchen, auch wenn das Semester bereits begonnen hat.

Beliebte private Hochschulen

Keinen Studienplatz bekommen? Dann bietet sich ein Studium an einer privaten Hochschule an. Die folgenden Hochschulen haben eine große Auswahl an Studiengängen im Angebot.